Abwassergebühren
Innerhalb eines Kalkulationszeitraums von höchstens 4 Jahren sind die Abwassergebühren wiederkehrend neu zu kalkulieren. Üblicherweise beträgt der Kalkulationszeitraum in Hergensweiler 3 Jahre. Unter- und Überdeckungen sind im jeweils folgenden Berechnungszeitraum auszugleichen. In der öffentlichen Sitzung am 19.10.2023 stellte die Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz, Heilbronn, die Zahlen für den Kalkulationszeitraum 2024-2026 vor. Eine Kostendeckung kann in diesem Zeitraum nur erreicht werden, wenn die Schmutzwassergebühr von 2,29 €/m³ auf 3,26 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m² auf 0,41 €/m² erhöht werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Abwassergebühren in diesem Sinn zu erhöhen, einstimmig.
Rathaus
Aufgrund der zurzeit noch nicht absehbaren Belastung des gemeindlichen Haushaltes durch kostenintensive Investitionen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Rathausplanung bis einschließlich zur Erteilung der Baugenehmigung voranzutreiben, mit der Ausführung jedoch abzuwarten, bis hinsichtlich der Kindertagesstätte und weiterer Investitionen Klarheit über deren Kosten und der damit verbundenen Finanzierung herrscht.
Vandalismus
Auf dem Grundstück der Mittagsbetreuung fand offensichtlich eine Party statt. Dabei wurde nicht nur eine große Menge Abfall zurückgelassen, sondern es wurden auch Alkoholflaschen zerschlagen, sodass in der Wiese und im Sandkasten hunderte Glasscherben lagen. Die Schule und die Mittagsbetreuung wurden informiert, dass die Kinder das Gelände nicht betreten durften. Der Bauhof war stundenlang damit beschäftigt, die Scherben aufzusammeln, damit die Kinder sich beim Spielen nicht mehr verletzen können.
Anlässlich der letzten ausgearteten Party vor einigen Wochen konnte zumindest ein Teilnehmer ausgeforscht werden, der veranlasst wurde, wieder für ordentliche Zustände zu sorgen – was damals auch erfolgte.
Für die Gemeinde entsteht jedes Mal ein wirtschaftlicher Schaden, wenn der Bauhof seine Zeit damit verbringen muss, das Gelände wieder begeh- und bespielbar zu machen und Schmierereien entfernen muss, wie zuletzt am Bahnhofsgebäude vor wenigen Wochen.
Für diese Zerstörungswut und das unsoziale Verhalten, die Gesundheit von Kindern aufs Spiel zu setzen, fehlt mir jedes Verständnis. Ich bitte alle Personensorgeberechtigten und Eltern, auf ihre Schützlinge – auch wenn sie bereits volljährig sein sollten oder gerade volljährig geworden sind - einzuwirken, dass es künftig beim Feiern bleibt, ohne jemand anderes zu schädigen. Für Erwachsene versteht sich ein besonnenes Verhalten ohnehin.